Wegweiser durch die Berufslehre
5.5. Andere Qualifikationsverfahren
Verfügen Erwachsene über die erforderlichen Kompetenzen, können sie auch über andere, spezielle Qualifikationsverfahren (QV) ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ) oder ein eidgenössisches Berufsattest (EBA) erlangen.
BBV Art. 30, Abs. 2 und Art. 31